CITES in Uganda: Artenschutzabkommen und was Reisende beachten muessen

Welche Tiere schuetzt CITES, was ist verboten zu kaufen, und wie setzt Uganda das Abkommen um.

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Kurzantwort

CITES reguliert den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Appendix-1-Arten wie Elefanten und Berggorillas sind vom kommerziellen Handel vollstaendig ausgeschlossen. Touristen in Uganda duerfen keine tierischen Produkte -- Elfenbein, Pangolinschuppen, Reptilienleder -- kaufen oder ausser Landes bringen.

Fakten auf einen Blick

CITES Appendix 1
Kein kommerzieller Export erlaubt
CITES Appendix 2
Kommerzieller Export nur mit Genehmigung
Meistgehandelter Vogel weltweit
Afrikanischer Grauer Papagei (Psittacus erithacus)
Meistgehandeltes Saeugetier
Pangolin (alle Arten Appendix 1 seit 2017)
Beschlagnahmt 2018/19
3.879,4 kg Elfenbein, 592,1 kg Pangolinschuppen
Kontrollorgan Uganda
Uganda Wildlife Authority (UWA)

Was ist CITES und wie funktioniert das Abkommen?

CITES -- das Uebereinkommen ueber den internationalen Handel mit gefaehrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen -- ist ein multilateraler Staatsvertrag, der den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten reguliert. Das Abkommen teilt geschuetzte Arten in drei Anhange (Appendices) ein, die unterschiedliche Schutzstufen festlegen.

Appendix 1 umfasst die am staerksten bedrohten Arten, fuer die jeder kommerzielle Export verboten ist. Dazu zaehlen in Uganda unter anderem Berggorillas, Schimpansen, Nashoerner und alle Elefantenarten. Appendix 2 erlaubt den kommerziellen Export, jedoch nur mit offizieller Genehmigung der zustaendigen Behoerde des Exportlandes. Dies betrifft zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten, deren Bestaende zwar noch nicht unmittelbar bedroht sind, bei denen jedoch eine unregulierte Ausfuhr zu einer Bedrohung fuehren koennte (Quelle: Uganda Wildlife Strategy 2020-2029).

Fuer Touristen in Uganda ist CITES in erster Linie als Kaufverbot relevant: Wer Souvenirs aus Wildtierprodukten erwirbt -- egal ob Elfenbeinschnitzereien, Pangolinschuppen, Reptilienleder oder ausgestopfte Tiere -- macht sich strafbar und riskiert beim Zurueckreisen in sein Heimatland Beschlagnahmung und Strafverfolgung. Uganda hat CITES in nationales Recht umgesetzt und die Uganda Wildlife Authority als zustaendige Behoerde benannt.

Welche Ugandas Arten unter CITES stehen

Uganda beherbergt eine Vielzahl von CITES-geschuetzten Arten. Zu den bekanntesten Appendix-1-Arten gehoeren die Berggorillas, von denen Uganda 52 Prozent der Weltpopulation (459 Individuen, Stand 2025) beherbergt, sowie Schimpansen mit einer Population von 6.075 Tieren. Beide Arten sind vom kommerziellen Handel vollstaendig ausgeschlossen (Quelle: MTWA Statistical Abstract 2025).

Eine besondere Rolle spielt der Afrikanische Graue Papagei (Psittacus erithacus), der als meistgehandelter Vogel weltweit gilt. In Uganda wird er trotz CITES-Schutz weiterhin illegal gefangen und gehandelt. Aehnlich bedrohlich ist die Situation beim Pangolin: Alle Pangolinarten stehen seit 2017 auf CITES Appendix 1, trotzdem ist der Pangolin das meistgehandelte Saeugetier der Welt. Allein in Uganda wurden 2018/19 insgesamt 592,1 kg Pangolinschuppen und 15 lebende Pangoline beschlagnahmt (Quelle: Uganda Wildlife Strategy 2020-2029).

Auch Nashornhoerner, Leopardenfelle, Pythonfelle, Krokodileier und Warane stehen unter CITES-Schutz. Diese Produkte tauchen immer wieder auf illegalen Maerkten in Uganda und in den Transitlaendern auf. Die UWA ueberwacht den Handel und arbeitet mit internationalen Partnern zusammen, um die Handelsnetzwerke zu zerschlagen.

Was Touristen in Uganda nicht kaufen oder mitbringen duerfen

Fuer Reisende nach Uganda gilt eine klare Regel: Produkte aus Wildtieren duerfen nicht gekauft, mitgenommen oder in das Heimatland eingefuehrt werden. Das betrifft Elfenbeinschnitzereien und -schmuck, Pangolinschuppen und daraus hergestellte Produkte, Reptilienleder (Krokodil, Python, Warane), Leoparden- und Loewenfelle oder -teile, ausgestopfte Tiere oder Tierkoerperteile sowie lebende exotische Tiere.

Auch scheinbar harmlose "traditionelle" Souvenirs koennen unter CITES fallen, wenn sie aus geschuetzten Materialien hergestellt wurden. Wer solche Produkte kauft, foerdert aktiv den illegalen Wildtierhandel und riskiert beim Einreisen in EU-Laender oder andere CITES-Unterzeichnerstaaten erhebliche Strafen und Beschlagnahmung. Viele Laender erkennen CITES-Verstoesse als Straftat an, die mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Die legale Alternative: Handwerk aus nicht-tierischen Materialien unterstuetzen. Uganda verfuegt ueber eine lebendige Handwerkstradition mit Textilien, Korbflechterei und Holzschnitzerei, die keine geschuetzten Tiere beeintraechtig. Wer unsicher ist, ob ein Produkt legal ist, sollte vor dem Kauf fragen, ob ein CITES-Begleitdokument vorliegt.

Wie Uganda CITES durchsetzt

Uganda hat zur Durchsetzung von CITES und dem nationalen Wildlife-Recht einen speziellen Wildlife Crime Court eingerichtet -- ein Spezialsgericht, das sich ausschliesslich mit Wildtierkriminalitaet befasst. Dieses Gericht ermoeglicht eine schnellere und spezialisierte Strafverfolgung von Wilderern und Schmugglern (Quelle: Uganda Wildlife Strategy 2020-2029).

Die Uganda Wildlife Authority (UWA) ist als Vollzugsbehoerde fuer die Kontrolle des Wildtierhandels beauftragt. An wichtigen Transit- und Grenzpunkten -- insbesondere am Entebbe International Airport, an der Grenze Mutukula (zu Tansania) und am Kontrollpunkt Kamdini -- werden Waren systematisch kontrolliert. Allein 2018/19 beschlagnahmten UWA-Beamte in 53 Faellen 3.879,4 kg Elfenbein, wovon 99 Verdaechtige festgenommen wurden (Quelle: Uganda Wildlife Strategy 2020-2029).

Uganda arbeitet auch auf internationaler Ebene, etwa im Rahmen von CITES-Konferenzen, und kooperiert mit Interpol sowie nationalen Behoerden in Ziel- und Transitlaendern wie Singapur, China, Tansania und Kenia, um grenzuebergreifende Schmuggelnetzwerke zu bekaempfen.

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Haeufig gestellte Fragen

Berggorillas stehen auf CITES Appendix 1 und duerfen nicht kommerziell gehandelt werden. Kein Export lebender Tiere, keine Verwendung von Koerperteilen fuer den Handel. Uganda beherbergt 52% der Weltpopulation (459 Individuen, 2025). (Quelle: MTWA Statistical Abstract 2025)
Nein. Elfenbein steht auf CITES Appendix 1 und ist vom kommerziellen Handel vollstaendig ausgeschlossen. Beim Import in EU-Laender drohen Beschlagnahmung und Strafverfolgung. (Quelle: Uganda Wildlife Strategy 2020-2029)
Der Afrikanische Graue Papagei (Psittacus erithacus) gilt als meistgehandelter Vogel weltweit und steht unter CITES-Schutz. (Quelle: Uganda Wildlife Strategy 2020-2029)
Ja, Uganda hat einen Wildlife Crime Court etabliert -- ein Spezialsgericht, das sich ausschliesslich mit Wildtierkriminalitaet befasst und schnellere Strafverfolgung ermoeglichen soll. (Quelle: Uganda Wildlife Strategy 2020-2029)
Appendix 1 bedeutet absolutes Verbot des kommerziellen Exports. Appendix 2 erlaubt kommerziellen Export nur mit offizieller Genehmigung der zustaendigen Behoerde. (Quelle: Uganda Wildlife Strategy 2020-2029)

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Redaktion Reiseziel Uganda

Ein Projekt von Hope on the Road gGmbH -- mit lokaler Expertise aus Uganda und regelmaessiger Recherche vor Ort. Alle Inhalte werden von unserem Redaktionsteam mit Unterstuetzung lokaler Guides und Reiseveranstalter erstellt und geprueft.

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 | Quellen werden am Ende jedes Artikels angegeben